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Strolch, wie wir ihn kennen!
Kleiner Mann, Stöpsel, Freedi, Harley und Queke
rechtliche Grundlagen
Jagen in Wintermoor
SATIRE : Der typische Katzenmörder
Kleiner Mann, Stöpsel, Freedi, Harley und Queke
rechtliche Grundlagen
ergofarm.de - Jagdrecht
Jagdrechtlichen Grundlagen für das töten von Haustieren.

Laut Niedersächsischem Jagdgesetzt dürfen Haustiere, die nicht als Nutztiere zu
identifizieren sind (z.B. Blindenhunde) ab einer freilaufenden Entfernung von 300 m von
Gebäuden als Wilderer getötet werden. Dass der Vorwurf der Wilderei inhaltlich
Schwachsinn ist, interessiert hier leider nicht. Dies wird als Rechtfertigung für
Massaker mit allen legalen und illegalen Mitteln genutzt.
Wehren Sie sich!!
Sprechen Sie jeden, der eine Waffe trägt an, fragen Sie nach Jagdberechtigung und
Waffenschein, der Jäger muß diese zwar nur Amtspersonen zeigen, es steht Ihnen aber
frei Waffenträger der Polizei zu melden. Bei anständigen Jägern wird dies kaum nötig
sein.
Wird eine Waffe auf Sie gerichtet, kann dies nur in der Absicht geschehen Sie zu
bedrohen, zu verletzen oder zu töten. Das ist kein Bagatelldelikt. Erstatten Sie Anzeige!
Hören Sie mehrere Schüsse schnell hintereinander, melden Sie der Polizei den Einsatz
von automatischen Waffen. Dies ist dann Angelegenheit des BKA.
Unterstützen Sie Jäger, die sich ihrer Pflichten bewusst sind! Aber behindern Sie die
illegale Jagd mit allen Mitteln, zeigen Sie Falschparker an, melden Sie Hunde in
Fahrzeugen usw.