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ergofarm.de - Jagdrecht |
Jagdrechtlichen Grundlagen für das töten von Haustieren. Laut Niedersächsischem Jagdgesetzt dürfen Haustiere, die nicht als Nutztiere zu identifizieren sind (z.B. Blindenhunde) ab einer freilaufenden Entfernung von 300 m von Gebäuden als Wilderer getötet werden. Dass der Vorwurf der Wilderei inhaltlich Schwachsinn ist, interessiert hier leider nicht. Dies wird als Rechtfertigung für Massaker mit allen legalen und illegalen Mitteln genutzt. Wehren Sie sich!! Sprechen Sie jeden, der eine Waffe trägt an, fragen Sie nach Jagdberechtigung und Waffenschein, der Jäger muß diese zwar nur Amtspersonen zeigen, es steht Ihnen aber frei Waffenträger der Polizei zu melden. Bei anständigen Jägern wird dies kaum nötig sein. Wird eine Waffe auf Sie gerichtet, kann dies nur in der Absicht geschehen Sie zu bedrohen, zu verletzen oder zu töten. Das ist kein Bagatelldelikt. Erstatten Sie Anzeige! Hören Sie mehrere Schüsse schnell hintereinander, melden Sie der Polizei den Einsatz von automatischen Waffen. Dies ist dann Angelegenheit des BKA. Unterstützen Sie Jäger, die sich ihrer Pflichten bewusst sind! Aber behindern Sie die illegale Jagd mit allen Mitteln, zeigen Sie Falschparker an, melden Sie Hunde in Fahrzeugen usw. |